Anatomischer Friedhof
Video aus der Reihe "Wissenswert"
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Körper nach Ihrem Ableben der medizinischen Lehre und Forschung zu spenden? Diese Spende ist ein Geschenk an künftige Generationen von Ärzt*innen und Heilberufen, um durch das Studium der Anatomie wichtige Handlungskompetenzen zu erwerben. Ebenso helfen Sie operativ tätigen Kolleg*innen bei der Weiterbildung und Entwicklung neuer Operationstechniken. Hierdurch können Komplikationen durch ärztliches Handeln verringert werden. Gleichzeitig ist es möglich, durch die intensive Forschung am Humanpräparat neue Behandlungsmethoden zu etablieren oder das Verständnis über Erkrankungen zu vertiefen. Einige Beispiele unserer Forschung finden Sie hier.
Bis 2020 wurden Körperspenden ausschließlich als „Verfügungen“ (wechselseitige Willenserklärungen) an den Lehrstuhl für makroskopische und klinische Anatomie der Medizinischen Universität Graz dediziert. Bis Ende 2020 am Lehrstuhl vollständig eingelangte Willenserklärungen bleiben unverändert gültig. Mit dem 24.04.2023 werden neue Dedikationen ausschließlich als Verträge abgewickelt. Die Änderung einer Verfügung in einen Vertrag ist jederzeit möglich.
Jede Körperspende ist ein Geschenk an künftige Generationen von Ärzt*innen und Heilberufen. Durch das Studium der Anatomie werden wichtige Handlungskompetenzen erworben. Ebenso helfen Sie operativ tätigen Kolleg*innen bei der Weiterbildung und Entwicklung neuer Operationstechniken. Hierdurch können Komplikationen durch ärztliches Handeln verringert werden. Gleichzeitig ist es möglich, durch die intensive Forschung an menschlichen Geweben neue Behandlungstechniken zu etablieren und Wissen über Erkrankungen zu erweitern.
Ihre Bereitschaft zur Körperspende sollte sorgfältig abgewogen werden. Wir würden uns freuen, die Schritte, die zur Spende führen, persönlich und ausführlich mit Ihnen zu besprechen. Gegenseitiges Vertrauen ist ein Grundstein dieser Entscheidung. Herzlich laden wir Sie zu uns an den Lehrstuhl ein, um Ihnen alle Fragen zu beantworten.
Körperspenden werden nur von voll geschäftsfähigen Personen angenommen. Die Überstellung des Leichnams an unseren Lehrstuhl wird nach erfolgter Verständigung von uns veranlasst und sollte bis spätestens 48 Stunden post mortem des*der Spenders*Spenderin erfolgen. Mehrkosten, die etwa aufgrund einer eigenständig organisierten Überführung, oder einer Überführung aus dem Ausland oder von einem Sterbeort außerhalb des 50 km Radius entstehen, sind von den Angehörigen des*der Spenders*Spenderin zu tragen.
Der*die Spender*in muss seine nächsten Angehörigen, oder auch andere Vertraute über seine*ihre Absicht in Kenntnis setzen, indem er*sie eine Kopie der unterzeichneten Vereinbarung aushändigt, sodass allen mit der Bestattung betrauten Personen sich über die Verpflichtung der Kontaktaufnahme mit unserem Lehrstuhl bewusst sind.
Mit der Entscheidung zur Körperspende wird die Anatomie zum Besorger und Bestatter. Im Rahmen der abgeschlossenen Verträge übernimmt die Anatomie damit alle verbundenen Aufgaben wie Überführung, Einäscherung, Sarg und Bestattung. Künftig ist von den Körperspender*innen eine Unkostenpauschale in Höhe von EUR 1.400,00 auf ein Konto der Medizinischen Universität Graz einzuzahlen. Als Verwendungszweck ist folgendes zu vermerken: A27104000011 Körperspendewesen Anatomie Graz; Nachname, Vorname; Sozialversicherungsnummer (inkl. Geburtsdatum). Die Unkostenpauschale ist vollständig bis längstens sechs Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu überweisen. Sollte das Ableben des*der Spenders*Spenderin vor der Begleichung der Unkostenpauschale eintreten, kann der Lehrstuhl für Anatomie den Leichnam nur annehmen, überstellen oder beisetzen, oder für Zwecke der Forschung und Lehre verwenden, wenn der aushaftende Betrag von den Angehörigen des*der Spenders*Spenderin übernommen wird.
Nach Bezahlung der Unkostenpauschale erhält der*die Spender*in vom Lehrstuhl für Anatomie einen Ausweis für Körperspender*innen, um ihn, wenn möglich, stets bei sich zu tragen. Bei Verlust des Ausweises ist umgehend das Sekretariat des Lehrstuhles für Anatomie zu kontaktieren. Für ersatzweise ausgestellte Karten wird ein Kostenbeitrag von EUR 5,00 eingehoben. Dieser Beitrag entfällt bei Vorlage einer polizeilichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
Die personenbezogenen Daten des*der Spenders*Spenderin unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Generell werden die Daten der Spender*innen für Forschung und Lehre nur in anonymisierter (nicht personenbezogener) bzw. pseudonymisierter (indirekt personenbezogener) Form verwendet, sodass ein Rückschluss auf die Daten der Spender*innen durch die Forscher*innen nicht möglich ist.
Der*die Spender*in hat das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen mittels eigenhändig unterzeichnetem Schreiben an unseren Lehrstuhl, von der getroffenen Vereinbarung zurückzutreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 25 % des einbezahlten Unkostenbeitrags i.H.v. EUR 1.400,00 verrechnet. Angehörige des*der Spenders*Spenderin haben auch nach dem Ableben desselben kein Rücktrittsrecht.
Körperspenden können nur dann angenommen werden, wenn eine gültige Verfügung am Lehrstuhl für Anatomie vorliegt und der*die Verstorbene dem Zweck der Verfügung entsprechend für Forschung und Lehre genutzt werden kann. Sofern die Anatomie den Zweck der Verfügung ihrerseits nicht erfüllen kann, erfolgt keine Annahme der Körperspende. Die Bestattung ist in diesem Fall vollständig aus dem Nachlass des*der Verstorbenen bzw. von dessen*deren Angehörigen zu tragen.
Die Voraussetzungen für die Annahme einer der Anatomie der Med Uni Graz verfügten Körperspende liegen grundsätzlich vor, wenn die Spende bis spätestens 48 Stunden nach Todeseintritt an die Anatomie gelangt und eine gültige Todesbescheinigung des Körperspenders vorliegt. Die Kosten hierfür sind von Angehörigen oder anderen Institutionen zu tragen. Es gelten folgende Ausschlusskriterien, welche zur Ablehnung der Verfügung vonseiten der Anatomie führen:
Bitte beachten Sie, dass die Überstellung von Körperspenden durch die Bestatter eine Vorlaufzeit benötigt, welche ggfs. zu einer Überschreitung des o.g. 48-Stunden Fensters und einer damit verbundenen Ablehnung durch die Anatomie führen kann. Die Medizinische Universität Graz übernimmt keine Überführungs-, Lager- oder anderweitige Prosekturgebühren. Sollten Fragen bestehen, können Sie uns gerne während der Bürozeiten in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr kontaktieren.
Bis zur Beisetzung verbleibt der*die Körperspender*in etwa drei Jahre am Institut. Die Gewebe unserer Körperspender*innen werden kremiert und anschließend am Waldfriedhof Tobelbad beigesetzt. Die Medizinische Universität Graz unterhält hier zwei Grabareale als letzte Ruhestätte. Das Areal des Waldfriedhofs bietet unseren Spender*innen und auch deren Angehörigen einen angemessenen Platz zum Innehalten und Gedenken. Es erfolgt jedoch aufgrund der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine automatische Verständigung der Hinterbliebenen durch unseren Lehrstuhl. Allerdings können die Angehörigen nach einer Frist von ca. zwei Jahren nach Ableben des*der Spenders*Spenderin am Lehrstuhl nachfragen, ob die Bestattung bereits stattgefunden hat.
Lehrstuhl für makroskopische und klinische Anatomie
Auenbruggerplatz 25
8036 Graz
Spendensekretariat der Anatomie: Tel: +43 (0)316/385 71100, anatomie(at)medunigraz.at
Bürozeiten: Montag-Donnerstag: 08:00-15:00 Uhr, Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Sprechstunden Körperspender*innen: Ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Dienstag, 10:00-12:00 Uhr, Donnerstag, 15:30-17:30 Uhr
(Feiertage und Wochenenden geschlossen)
Einmal jährlich organisieren die Medizinstudierenden gemeinsam mit dem Lehrstuhl für makroskopische und klinische Anatomie der Medizinischen Universität Graz eine Dank- und Gedenkfeier für die Körperspender*innen. Der Beitrag der Spender*innen für die Lehre und die Forschung in der Medizin wird gewürdigt. Die Veranstaltung ist explizit auch an die Angehörigen der Spender*innen gerichtet, um sich für deren Geduld und Unterstützung bei der Entscheidung zur Körperspende zu bedanken und um mit den Studierenden und Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz in Austausch zu kommen.
Die Veranstaltung findet in einem ökumenischen Rahmen unter Begleitung der evangelischen und der katholischen Kirche statt und ist an Angehörige aller Glaubensrichtungen gerichtet.